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Dauerparkausweis

Antrag auf eine Dauerparkberechtigungen in der Innenstadt Hachenburg

Bürgerinnen und Bürger haben ab Anfang November 2023 die Möglichkeit sich neu auf eine Dauerparkberechtigung im Innenstadtgebiet zu bewerben. Die Dauerparkausweise sollen zukünftig nach zwei unterschiedlichen neuen Varianten vergeben werden, mit dem Ziel den Bürgerinnen und Bürgern ein faires und transparentes Vergabesystem zur Verfügung zu stellen:
 

 

1. Vergabe nach personenbezogenen Kriterien – Antrag direkt hier über die Webseite

Es wird ein Kriterienkatalog mit einem Punktemodell zu Grunde gelegt, um eine faire Vergabe zu gewährleisten. Ausschlaggebend sind u.a. soziale Kriterien wie Alter oder körperliche Einschränkungen. Aber auch der Wohn- oder Arbeitsort in der Innenstadt findet Berücksichtigung, ebenso ob Parkplätze auf dem Grundstück bereits vorhanden sind oder nicht. Die Dauerparkberechtigung ist für ein Jahr mit automatischer Verlängerung gültig. Beantragt werden kann der Ausweis direkt über das unten angefügte Antragsformular. Die Ausweise sind erst ab 1. April 2024 gültig. Bis dahin behalten die alten Ausweise ihre Gültigkeit.
 

 

2. Vergabe nach dem „Windhund-Prinzip“

Dieses Prinzip bezeichnet ein Verfahren, bei dem der Zugang zu einem nur begrenzt vorhandenen Produkt von der verwaltenden Stelle nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen freigegeben wird. Die Parkberechtigung wird in Form eines Monatstickets ohne personenbezogene Informationen angeboten und kann von jedermann gebucht werden. Sie ist nur über die Park-App „EasyPark“ erhältlich und verfällt automatisch nach Ablauf eines Monats. Dabei ist es irrelevant, ob die Buchung am Anfang, Mitte oder Ende des Monats erfolgt. Jedes Ticket ist 30 Tage gültig. Diese Funktion steht erst ab dem 1. April 2024 zur Verfügung!

 

Da es aus förderrechtlichen Gründen nur ein begrenztes Kontingent an Parkausweisen gibt, die wir aushändigen dürfen, können sich alle Interessierten ab jetzt bis einschließlich 31. Dezember 2023 über das unten aufgeführte Formular für einen Ausweis bewerben. Alle Bewerbungen werden bis dahin gesammelt und nach dem oben genannten Kriterienkatalog vergeben. Bewerbungen ab dem 1. Januar 2024 kommen auf eine Warteliste. Die Ausweise erhalten erst ab 1. April 2024 ihre Gültigkeit!

 

Alternativ kann der Antrag über das PDF-Dokument ausgedruckt und per E-Mail oder persönlich bei uns eingereicht werden.

 

Es können Ausweise für das Parkhaus am Alexanderring sowie das Parkhaus am Johann-August-Ring beantragt werden. Auch können Dauerparkberechtigungen für folgende Parkflächen im Bereich der Hintergassen beantragt werden: Parkplatz am historischen Rathaus (Mittelstraße), Parkplatz in der Färberstraße, Parkplatz im Johann-August-Ring, Parkplatz in der Friedrichstraße. Die genannten Parkflächen laufen alle unter dem Bereich der Innenstadt. Geparkt werden kann in diesem Fall auf allen dieser oben aufgeführten und markierten Flächen (mit Ausnahme der Parkhäuser).

 

Zusätzlich kann noch zwischen Ganztagesausweisen mit einer Gültigkeit von 24 Stunden, Tagesausweisen (7–19 Uhr) oder Nachtausweisen (19–7 Uhr) differenziert werden. Die Ausweise gelten jeweils von montags bis sonntags.

 

Die Preisgestaltung sieht wie folgt aus:
 

Parkfläche

Ganztagesticket 24 Stunden

Tagesticket (7– 19 Uhr) oder

Nachtticket (19–7 Uhr)

Parkhaus am Alexanderring

50 EUR pro Monat

Je 30 EUR pro Monat

Parkhaus am Johann-August-Ring

50 EUR pro Monat

Je 30 EUR pro Monat

Innenstadtgebiet*

30 EUR pro Monat

Je 20 EUR pro Monat

 

*Umfasst die folgenden gekennzeichneten und zusammenhängenden Parkflächen:

  • Parkplatz am historischen Rathaus/Vogtshof (Mittelstraße/Perlengasse)
  • Parkplatz zwischen Färberstraße und Weberstraße
  • Parkplatz am Johann-August-Ring (gegenüber vom Blumen Georg)
  • Parkplatz Friedrichstraße am Schloss

 

Außerhalb dieser Parkflächen haben die Ausweise keine Gültigkeit.

 

Voraussetzung für den Erhalt einer Dauerparkberechtigung ist ein Bezug zum Innenstadtbereich wie beispielsweise der Wohn- oder Arbeitsort. Andere Bezugspunkte wie der Besitz einer Ferienwohnung können unter Ausnahme berücksichtigt werden.

 

Bei Fragen können sich Interessierte gerne an die Stadtverwaltung Hachenburg wenden.

 

Stadtverwaltung Hachenburg
Citymanagement · Frau Timea Zimmer
Perlengasse 2 · 57627 Hachenburg
Tel.: 0 26 62 / 95 83 58
E-Mail: T.Zimmer@hachenburg.de

 

 


Antrag auf eine Dauerparkberechtigung

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und senden es ab. Alternativ können Sie das Formular im PDF-Format öffnen, ausdrucken und ausgefüllt per E-Mail senden oder persönlich in der Stadtverwaltung einreichen. 



Formular

Standort
Ticketart

Kriterienkatalog

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*z.B. Besitzer einer Ferienwohnung

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